Beirat
Gemäß Grundgesetz Artikel 4 und Artikel 140 zur individuellen und korporativen Religionsfreiheit in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung müssen die Religionsgemeinschaften in Fragen bekenntnisgebundener Lehre an Universitäten hinzugezogen werden.
Der Beirat des Berliner Instituts für Islamische Theologie arbeitet auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Berliner Senat, drei Verbänden (Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V., der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. - Landesverband Berlin und die Islamische Föderation in Berlin e.V.) und der Humboldt-Universität zu Berlin.
Kontakt zur Geschäftsstelle des Beirats
Pressemitteilung der HU vom 6.9.2019 zur Arbeitsweise des Beirats